Der Escort-Bereich ist im Zusammenhang mit dem Prostitutions-Schutz-Gesetz eine rechtliche Grauzone. Während eine Prostituierte, sei es nun auf der Straße, im Wohnwagen oder im Bordell eindeutig sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten, ist dies bei der Escort-Dame nicht unbedingt immer der Fall. Es kann durchaus sein, dass die Escort-Dame tatsächlich nur reine Begleit-Dienste anbietet. In anderen Fällen ist der Sex vielleicht nur in der Gesamt-Dienstleistung enthalten und findet nicht immer zwangsläufig oder als fester Vertragsbestandteil statt. In diesen Fällen ist schwer zu definieren, ob der Sex rein gegen Geld stattfindet, oder ob die betroffenen, also Kunde und Escort-Dame ohne entsprechende Gebühr Verkehr miteinander haben. Hier dürfte schwer nachzuweisen sein, ob es sich bei diesem Sex um Sex gegen Geld oder einen ganz normalen One-Night-Stand gehandelt hat. Im Geltungsbereich dieses Gesetztes ist der Escort-Bereich daher nicht genau definiert. Definiert werden hingegen kann, ab wann es sich bei der Tätigkeit im Escort-Gewerbe um Prostitution handelt. Dann nämlich, wenn in den so genannten Setcards der Escort-Damen sexuelle Handlungen ganz offen angeboten werden. Hier handelt es sich laut Gesetzgeber dann eindeutig um Prostitution. Anforderungen an die Ausübende sind dann genauso gelagert wie bei einer handelsüblichen Prostituierten.
Ist das neue Prostituierten-Schutz-Gesetz auch für Escort-Damen anwendbar?
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